Bei Rücktritt bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Kurses / der Ausfahrt behalten wir eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € ein.
Erfolgt der Rücktritt nach dieser vierzehntägigen Frist aus einem von der Skiabteilung nicht zu vertretenden Grund (auch bei kurzfristiger Krankheit), besteht ein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten nur noch in begründeten Ausnahmefällen. Es sind uns in jedem Fall die nachweislich entstandenen Kosten (z.B. Busfahrt), mindestens jedoch eine Pauschale von 35,00 € zu ersetzen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
AbsageEine Programmänderung sowie eine Absage bei ungenügender Teilnehmerzahl oder bei extremen Witterungsverhältnissen behalten wir uns vor. Bei unzureichenden Schneeverhältnissen können Sie sich zwei Tage vor Kursbeginn ab 18 Uhr auf unserer Homepage (www.skiclub-sulmetingen.de) über das weitere Procedere informieren.
Ausfahrten können – auch kurzfristig – von der Skiabteilung bei nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Schneelage, Straßenverhältnisse) abgesagt werden, wenn die Ausfahrt dadurch erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde. Ansprüche und Forderungen können von den angemeldeten Teilnehmern nicht geltend gemacht werden.
HaftungDie Skischule haftet im Rahmen der für Skischulen üblichen Sorgfalts- und Aufsichtspflicht. Sie haftet nicht, wenn sich Kursteilnehmer vom Kurs oder Bus eigenmächtig entfernen oder nicht den Anweisungen der Übungsleiter Folge leisten.
AusrüstungEs wird vorausgesetzt, dass jeder Teilnehmer im Besitz einer funktionsfähigen Ausrüstung ist. Wir empfehlen, einen Helm und einen Rückenprotektor zu tragen. Für abhanden gekommene oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände wird keine Haftung übernommen.
UnfallgefahrenWir möchten Sie an dieser Stelle bitten, das Skifahren während der Mittagspause und nach Beendigung des Skikurses zu unterlassen, da erfahrungsgemäß bei diesen Fahrten die meisten Unfälle passieren. Fahrten ohne Übungsleiter geschehen auf eigene Gefahr und sind außerhalb des Haftungsbereichs der Skischule. Bitte weisen Sie Ihre Kinder auf dieses Gefahrenpotential hin.
VersicherungSorgen Sie für einen ausreichenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz, insbesondere bei Ausfahrten ins Ausland. Nichtmitglieder des SV Sulmetingen genießen keinen Versicherungsschutz gemäß des Sportversicherungsvertrages des WLSB.
BildrechteMit der Anmeldung zu unseren Kursen und Ausfahrten erteilen Sie die Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos auf unserer Homepage, diversen Print und Social Medien (Presse, Skiheft, Facebook usw.), die im Zusammenhang mit Aktivitäten der Skiabteilung des SV Sulmetingen gemacht wurden.
Allgemeine AusfahrtenDie Teilnahme von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 12 Jahren an Ausfahrten ist ohne Begleitung eines Erwachsenen generell nicht erlaubt. Für Teilnehmer unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten über die Befreiung von der Aufsichtspflicht der Skiabteilung des SV Sulmetingen e.V. erforderlich.
Liftkosten für Ski- und SnowboardkurseLiftkosten sind nicht in den Kursgebühren enthalten. Sie sind am jeweiligen Kurstag bei der Hinfahrt in den Bussen bar zu bezahlen.
JugendlagerMit der Anmeldung ihres Kindes zum Jugendlager erklären sich die Erziehungsberechtigten einverstanden, dass ihr Kind der Aufsicht der Skilehrer und Betreuer der Skiabteilung des SV Sulmetingen e.V. unterstellt ist. Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf die Fahrt und den Aufenthalt im Skigebiet. Die Aufsichtspflicht erlischt, wenn das Kind entgegen einer Anweisung der Aufsichtspersonen handelt.
AusweisJeder Teilnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Ausweispapiere mit sich zu führen.